Motion Blur / AP 602

  • Hallo,


    ich habe Premiere 602, auf einer Spur 2 PSDs (je 2 Sec) darunter ein DV AVI (5 Sec) mit dem Canopus Motion Blur Effekt.


    Wenn ich die Wiedergabe starte, springt der Motion Blur Effekt an den Schnittkanten der Spur mit den PSD Dateien ... warum?


    Vielen Dank.

    MfG. Wim Roegels


    P4 3,0 GHZ • 1024 MB • ASUS P4P800-E deluxe • GF 5900 FX • DVStrom • APPro 1.0

  • Ich habe auch versucht die VirtualClips zu verwenden.


    Vielleicht nachzuvollziehen:


    - Projekt neu (Canopus Standard 44.1 kHz)
    - Video 2 Canopus DV Clip mit Motion Blur (90), Transparenz 100
    - Video 1 also dahinter, eigentlich voellig verdeckt, Black Video


    und an der Kante vom Black Video wird quiasi der Motion Blur Effekt zurueck gesetzt und arbeitet dann wieder weiter - eine Art Reset.


    Hmmm, und jetzt?

    MfG. Wim Roegels


    P4 3,0 GHZ • 1024 MB • ASUS P4P800-E deluxe • GF 5900 FX • DVStrom • APPro 1.0

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    auch das ist leider nicht nachvollziehbar - daher kann ich keine Lösung präsentieren :(
    Nebenbei - 44,1 KHz ist nicht DV-konform....

  • wim.roegels !!


    Selbst den Videofreunden ist das nicht nachvollziehbar .....????!!!!!

    Mit freundlichen Grüßen ,


    Carsten Becker
    GrassValley


    Was woas i was des is des woas koaner
    aber sicher wieder was von die Japaner...



    In Art. 5 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes heißt es:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

  • @ Carsten:

    Zitat

    Selbst den Videofreunden ist das nicht nachvollziehbar .....????!!!!!


    Ts, wo Du überall rumschmökerst!


    @ Wim:
    Entferne mal das Häkchen in "Seitenverhältnis erhalten" in "Grundeinstellungen - Allgemein und Standbild".
    Dann dürfte nix mehr hüpfen oder springen.

    Beste Grüße
    Klaus



    Die Praxis sollte das Ergebnis des Nachdenkens sein, nicht umgekehrt.
    - Hermann Hesse -

  • Wenns nicht DV konform ist, warum bietet dann Canopus so ein Preset an ... auch egal ... mir ging es nur darum das nachvollziehen einfacher zumachen.


    Aber - wie schon richitg bemerkt - kann einer der Videofreunde es gluecklicherweise nicht nachvollziehen.


    Warum ich allerdings dieses seltsame Problem habe bleibt mir schleierhaft.


    Da bleibt mir wohl nichts anderes uebrig also das ganze System auseinander zunehmen und neu aufzusetzen.


    Grmpf!


    Danke bis hier ...

    MfG. Wim Roegels


    P4 3,0 GHZ • 1024 MB • ASUS P4P800-E deluxe • GF 5900 FX • DVStrom • APPro 1.0

  • Hallo Wim,


    ich glaube, dass eine Neuinstallation nichts bringen wird.
    Ich kann "dein Problem" auf einem Storm und einem DVRexPro System nachvollziehen.


    Häckchen wegmachen bringt auch nichts.--- was soll Seitenverhältnis erhalten oder nicht
    damit zu tun haben.



    mfg
    Thomas Hötzeneder

  • wim.roegels


    Manchmal bringt das "neu aufsetzen" den lange ersehnten Erfolg.


    Ich denke , das wird auch in Ihrem Falle so sein.
    Also , viel Glück und immer[Blockierte Grafik: http://www.smilies.at/froehlich/smiley41.gif]

    Mit freundlichen Grüßen ,


    Carsten Becker
    GrassValley


    Was woas i was des is des woas koaner
    aber sicher wieder was von die Japaner...



    In Art. 5 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes heißt es:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.